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Phytosanitäres zertifikat

Fleisch, Fisch, Gemüse und Obst - und alle anderen Produkte tierischen oder pflanzlichen Ursprungs - müssen gesetzlich durch die FASNK (Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette) kontrolliert werden wenn sie zum ersten Mal die EU betreten. Dazu ist das original Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich. Darüber hinaus muss die Anfrage zur Kontrolle mindestens 24 Stunden vor Ankunft der Lebensmittel eingereicht werden. 

WELTWEITES NETZWERK

ACA regelt die phytosanitären Zertifikate von Produkten aus:

  • Europa
  • Asien
  • Amerika
  • Afrika
  • Australien

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ACA FULL-SERVICE

Die Kontrolle und die dazugehörigen Formalitäten werden in Absprache mit den Diensten der FASNK von ACA unterstützt.

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